Kindertagespflege Stormarn e.V. / Anmeldung

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12.09.2025

Qualifikation nach QHB für Kindertagespflegepersonen


Die Grundqualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) beinhaltet einen zeitgemäßen Grundgedanken des europäischen bzw. des deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen. Im Laufe des Lebens eines jeden Individuums werden in informellen, non-formalen und formalen Lernszenarien Kompetenzen erworben, die die individuellen Persönlichkeiten strukturieren. Aufgabe innerhalb der Qualifizierung ist es, diese Kompetenzen, die besonders für die Tätigkeiten in der Kindertagespflege erforderlich sind, zu erfassen und weiterzuentwickeln. Insofern ergeben sich für die einzelnen Teilnehmenden individuelle Lernziele. Im Sinne der Erwachsenenbildung steht das eigenständige, eigenverantwortliche Lernen im Fokus.

In der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung sind 160 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Weiterhin umfasst die Grundqualifizierung ca. 100 seminarexterne Selbstlerneinheiten á 45 Minuten und 80 Stunden Praxis in Form von zwei Praktika. Diese können in Kitas oder in der Kindertagespflege absolviert werden.

Nach der ersten Lernergebnisfeststellung, d.h. nach ca. 12 Monaten, besteht die Möglichkeit, die Pflegeerlaubnis zu beantragen und nach der Bewilligung somit die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.

Es werden beide Teile unabhängig voneinander absolviert. Der 2. tätigkeitsbegleitende Teil setzt eine Arbeit mit Kindern voraus, damit die Tätigkeitsbegleitung gewährleistet ist.

In der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung sind weitere 140 Unterrichtseinheiten zu absolvieren, zuzüglich ca. 40 Selbstlerneinheiten á 45 Minuten. Beide Phasen enden mit einer Lernergebnisfeststellung.

Zugangsvoraussetzungen zur Qualifikation

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Abschlusszeugnis der Sekundarstufe 1 (Hauptschulabschluss) oder einen staatlich anerkannten Berufsabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss in beglaubigter Form von einer deutschen Behörde
  • Ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Europäischen Referenzrahmen der Stufe B2 entsprechen.

Zeitumfang / Dauer

Unterrichtseinheiten finden in der Regel ca. 1x monatlich freitags 18.30 – 21.30 Uhr/ samstags 10.00 – 16.00 Uhr statt. Der Kurs beginnt voraussichtlich jeweils zum August des folgenden Jahres.

Abschluss / Zertifikat

QHB Teil I (tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung) =160 UE + ca. 100 Selbstlerneinheiten + 80 Stunden Praktikum + Nachweis Schulung Infektionsschutzgesetz + Nachweis 1. Hilfe am Kind

Die Lernergebnisfeststellung umfasst
  1. „Das Fachgespräch auf Augenhöhe“, in dem hinreichende Kompetenzen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson identifiziert werden können.
  2. Alle Teilnehmenden präsentieren einen Teil ihres persönlichen Konzepts, das sie nach Modulinhalten ausgearbeitet haben.
  3. Im Anschluss erfolgt ein Nachfragen/Gespräch.
    1. Bearbeitung einer Fallsituation: Die Teilnehmenden bilden Gruppen von ca. drei Personen.
    2. Der Ausschuss konfrontiert diese mit möglichen Alltagssituationen und bittet die Gruppe einen angemessenen Umgang mit der Situation zu beschreiben und zu begründen.
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QHB-Teil II (tätigkeitsbegleitende Qualifizierung) = 140 UE + ca. 40 Selbstlerneinheiten Die Qualifizierung nach QHB wird als „konsistentes Ganzes“ betrachtet, somit ist die Zulassungsvoraussetzung zur tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ nach Besuch der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung gemäß dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“. Eine verkürzte Qualifizierung ist nicht im Sinne des QHBs für pädagogische Fachkräfte vorgesehen.

Die Lernergebnisfeststellung umfasst:
  1. eine Präsentation der eingereichten schriftlichen Abschlussarbeit „Transferbericht“: Der Teilnehmende fertigt eine schriftliche Abschlussarbeit an. Diese soll
    1. einen wissenschaftlichen theoretischen Teil und
    2. den praktischen Bezug zur Tätigkeit in der Kindertagespflege beinhalten, um die, in den Modulen vermittelte Verknüpfung von Theorie und Praxis, reflexiv darstellen zu können.
    3. Das Thema soll zu den Themenschwerpunkten selbst gewählt werden.
  2. Der Teilnehmende präsentiert zur Lernergebnisfeststellung seine Facharbeit in Form von
    1. einer Präsentation der Bearbeitung
    2. „Das Fachgespräch auf Augenhöhe“, indem hinreichende Kompetenzen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson identifiziert, werden können. Der Kern des Gesprächs bilden die Querschnittsthemen: Entwicklungspsychologie, respektvolle Haltung gegenüber Kindern und Erwachsenen, sowie Erziehungspartnerschaft.

Die kompetenzorientierten Lernergebnisfeststellungen gelten nach QHB als bestanden, wenn alle Teile positiv bewertet werden können.

Voraussetzungen zur Zulassung der Lernergebnisfeststellung:

  1. Nachweis über die Teilnahme an den Modulen:
    1. Die Teilnehmenden müssen 90 % die Grundqualifizierungsmodule von 160 bzw. 140 Unterrichtseinheiten besucht haben.
    2. Das Fehlen bei den Einstiegsmodulen ist nicht gestattet
    3. Die Teilnahme wird im Klassenbuch von den Dozentinnen/Dozenten dokumentiert
    4. Liegt die Fehlzeit in der Präsenzzeit über 10% erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung anstelle eines Zertifikates
  2. Nachweis über die Selbstlerneinheit:
    1. Die Teilnehmenden führen in der Zeit der Qualifizierung ein Kursbuch. Dieses Kursbuch dient auch als Nachweis über die geleisteten Selbstlerneinheiten.
    2. Nachweis über die Absolvierung von Praktika zur Lernergebnisfeststellung: Die zu führende Praktikumsmappe dient als Nachweis der geleisteten praktischen Lerneinheiten.
  3. Die Vergabe eines Zertifikates durch den Bundesverband für Kindertagespflege e.V. ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Seminarort

Der Seminarort befindet sich in der Regel in Ahrensburg / Kreis Stormarn

Anmeldung

Für die Teilnahme an der Qualifikation zur Kindertagespflegeperson nach QHB ist eine schriftliche Anmeldung über die Internetplattform des Kindertagespflege Stormarn e.V. erforderlich. Das ausgefüllte Online-Anmeldeformular wird automatisch an den Verein gesendet. Dieser prüft die Eignung der Bewerber*innen und bestätigt die Aufnahme in den Kurs.

Kosten

Die Weiterbildung kostet für die einzelnen Teile jeweils € 900,00 Diese Kosten umfassen die gesamten Qualifikationsgebühren. Weitere anfallende Kosten:
  • Schulung nach IfSG online ca. € 30,00
  • Schulung 1. Hilfe am Kind ca. € 55,00 für den 1. Teil
  • Zertifikatsgebühren jeweils € 30,00
  • Lebensmittelumlage (für das Modul Ernährung)
Übernachtung und Verpflegung sind nicht enthalten.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Mit der Anmeldebestätigung werden € 200,00 fällig
Die restlichen Beiträge werden in 20 Teilbeträgen (ausschließlich Bankeinzug) zu je € 80,00 eingezogen. Bei Rücklastschriften entstehen zusätzliche Kosten € 10,00 + anfallende Bankgebühren je Buchung.

Abmeldung

Eine Abmeldung ohne Zahlungsverpflichtung wird nur schriftlich akzeptiert. Sie muss spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn erfolgen. Die Veranstalter behalten sich einen Dozentenwechsel und Terminwechsel, bei Ausfall des*r zuständigen Dozenten*in vor.

Kinder sind aus pädagogischen Gründen im Unterricht nicht erlaubt!