Kindertagespflege Stormarn e.V. / Für Eltern

Betreuung

Kindertagespflege

... wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem/seinem Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern des Kindes angeboten.

Die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson
  • Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf fremde Kinder bei sich zu Hause
  • Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit. Kindertagespflegepersonen, die mehr als 15 Std. pro Woche und länger als drei Monate Kinder betreuen, müssen eine Pflegeerlaubnis beim zuständigen Jugendamt beantragen
  • Liegt eine Erlaubnis vor, sind die Tageskinder automatisch bei der Landesunfallversicherung unfallversichert

Die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

  • Eine selbstständige Kindertagespflegeperson kann in anderen geeigneten Räumen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen
  • Arbeiten mehrere Kindertagespflegepersonen in einem Zusammenschluss, so betreut auch hier jede Kindertagespflegeperson maximal fünf fremde Kinder

Die Kinderfrau

  • Die Kinderfrau arbeitet im Haushalt der abgebenden Eltern
  • Die Eltern sind Arbeitgeber und müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen befolgen sowie Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung entrichten