Kindertagespflege Stormarn e.V. / Für Eltern

Kindertagespflege ist ab 01.08.2020

kostengleich 

analog einer institutionellen Betreuung!

Zuschüsse

Fördermöglichkeiten durch den Kreis Stormarn

Eine Förderung durch das Jugendamt ist möglich
Die Richtlinien des Kreises Stormarn sehen vor, dass die Förderung nach § 23 SGB VIII von der Kindertagespflegeperson zu beantragen und von den Eltern mit zu unterzeichnen ist.
Die Förderung wird frühestens ab Antragseingang beim Jugendamt gewährt.

Kostenbeitrag der Eltern ab dem 01.01.2022:
Die Eltern und das Kind werden zu den Kosten der Leistungen zur Förderung von Kindern in Tagespflege herangezogen.
Die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege nach § 23 SGB VIII erfolgt gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII durch die Festsetzung eines Kostenbeitrages. Der Kostenbeitrag ist an das Jugendamt zu zahlen.

Der Kostenbeitrag beträgt für Eltern und Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde
  • 5,80 € für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben,
  • 5,66 € für ältere Kinder.
Berechnungsbeispiel der Betreuungskosten ab 01.01.2022 für Eltern zur Information
bei Kindern U3: Std. pro Woche x 5,80 € = Höchstbeitrag zu den Betreuungskosten für Eltern
bei Kindern Ü3: Std. pro Woche x 5,66 € = Höchstbeitrag zu den Betreuungskosten für Eltern

zusätzlich (nicht in den Betreuungskosten enthalten) muss das Essengeld gezahlt werden!


Geschwisterermäßigung:

Die Möglichkeit der Berücksichtigung einer Geschwisterermäßigung findet im Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und 24 SGB VIII des Kreises Stormarn Beachtung.
Die Geschwisterermäßigung ist einkommensunabhängig. Eine Berufstätigkeit der Eltern ist für die Gewährung der Geschwisterermäßigung nicht erforderlich. Die Geschwisterermäßigung wird ggf. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des betreffenden Kindes bewilligt.
Der nach der Sozialstaffel bzw. nach der Satzung des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite Kind um 70 %. Ab dem dritten Kind wird kein Beitrag erhoben.

ACHTUNG:

Die unverbindlichen Hinweise des Kindertagespflege Stormarn e.V. und der Kindertagespflegepersonen auf Zuschüsse ersetzen nicht die rechtsverbindlichen Auskünfte der Städte, Gemeinden und des Kreises Stormarn.
  • In allen finanziellen Fragen über Zuschüsse zur Kindertagespflege beraten Sie gern die zuständigen Verwaltungsstellen im Landkreis
  • Diese Seite kann nur einen allgemeinen Überblick geben ohne Anspruch auf Vollständigkeit
  • Für weitere Informationen und die Beantwortung konkreter Fragen sind das Jugendamt und die Kommunen zuständig