Grundlegend ist das Interesse an Kindern, die Freude an ihnen und die Bereitschaft, sie ein Stück auf dem Weg ihrer Entwicklung zu begleiten.
Die Tätigkeit sollte für einen längeren, möglichst mehrjährigen Zeitraum gewählt werden. Frauen und Männer, die sich entschließen als
Kindertagespflegepersonen zu arbeiten, ob nun in der eigenen Familie, im Haushalt der zu betreuenden Kinder oder in, für die Kindertagespflege
angemieteten Räumlichkeiten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und gewisse Kompetenzen mitbringen. Diese sind entweder in der eigenen
Persönlichkeitsstruktur angelegt, durch die erzieherische Tätigkeit in der Familie erworben oder auf andere Weise angeeignet. Sie sollten auf jeden
Fall durch eine Qualifikation gefördert und gefestigt werden.
Wir haben Ihnen hier eine Aufstellung der wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Persönliche Voraussetzungen
- Positive Lebenseinstellung
- Positive Einstellung zu Kindern
- Sich auf Kinder einlassen können
- Selbständigkeit
- Selbstsicherheit
- Entwicklung einer eigenen Lebensplanung (Selbstreflexionsfähigkeit)
- Kommunikationsfähigkeit und Lernfähigkeit
- Bereitschaft zur Konfliktfähigkeit
- Toleranz gegenüber anderen Lebensformen, Familiensystemen
- Verantwortungsbewusstsein in Bezug zu eigenem Handeln
- Verantwortung für Kinder übernehmen können
- Bereitschaft besitzen, sich mit kinderkulturellen Inhalten, Spiel, Kreativität, Medien, Literatur und Kunst auseinanderzusetzen
- Kooperationsfähigkeit mit allen an der Tagespflege beteiligten Personen
Voraussetzungen aus Familientätigkeit
- Einzigartigkeit des Kindes erkennen und es individuell fördern
- Alltagsorientierte Pädagogik anwenden können
- Beobachtungsvermögen für Interessen, Vorlieben von Kindern und darauf eingehen können
- Fähigkeit, Kinder im "alltäglichen" Leben zu begleiten, ihnen zu helfen Erfahrungen zu verarbeiten, Selbständigkeit zu erlangen und ihr
Zusammenleben mit anderen Kindern und Erwachsenen zu fördern
- Kindern in ihrer gesamten Lebens- und Erfahrungswelt Stabilität bieten
- Beziehungsstörungen helfen zu beseitigen, Konflikte zu schlichten, Spannungen auszuhalten und auszugleichen
- Entwicklungsverzögerungen bei Kindern erkennen
- Schärfung des Blickes für Umwelt- und Sachfragen
Erforderliche Unterlagen/Nachweise/Bescheinigungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Pflegeerlaubnis des Kreisjugendamtes
- Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- Tabellarischen Lebenslauf
- Nachweis über den allgemeinbildenden Schulabschluss
- Nachweis über den Abschluss in einem pädagogischen Beruf oder Nachweis über die Qualifizierung als Kindertagespflegeperson (Zertifikat)
- Grundrisszeichnung der für die beantragte Tätigkeit genutzten Räume
- Nachweis über die Teilnahme an einem 1. Hilfe-Kurs am Kind (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine bestehende Unfallversicherung bei der BGW
- Konzeption (Tagesablauf, pädagogische Schwerpunkte)
- Nachweis über absolvierte pädagogische Aus- und/oder Fortbildungen
- Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist wünschenswert