Qualifizierung ist erforderlich, denn es geht nicht allein, um mehr Plätze in der Kindertagespflege, sondern vor allem um eine sehr gute pädagogische Qualität. Wer nicht über eine pädagogische Ausbildung verfügt, muss eine Grundqualifizierung mit mindestens 160 Unterrichtsstunden absolvieren.
Die Grundqualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) beinhaltet einen zeitgemäßen Grundgedanken des europäischen bzw. des deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen. Im Laufe des Lebens eines jeden Individuums werden in informellen, non-formalen und formalen Lernszenarien Kompetenzen erworben, die die individuellen Persönlichkeiten strukturieren. Aufgabe innerhalb der Qualifizierung ist es, diese Kompetenzen, die besonders für die Tätigkeiten in der Kindertagespflege erforderlich sind, zu erfassen und weiterzuentwickeln. Insofern ergeben sich für die einzelnen Teilnehmenden individuelle Lernziele. Im Sinne der Erwachsenenbildung steht das eigenständige, eigenverantwortliche Lernen im Fokus.
In der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung sind 160 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Weiterhin umfasst die Grundqualifizierung ca. 100 seminarexterne Selbstlerneinheiten á 45 Minuten und 80 Stunden Praxis in Form von zwei Praktika. Diese können in Kitas oder in der Kindertagespflege absolviert werden.
Nach Lernergebnisfeststellung, d.h. nach ca. 12 Monaten, besteht die Möglichkeit, die Pflegeerlaubnis zu beantragen und nach der Bewilligung somit die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Hier geht es lediglich um den 1. tätigkeitsvoraussetzenden Teil. In der tätigkeitsbegleitenden Anschlussqualifizierung sind weitere 140 Unterrichtseinheiten zu absolvieren, zuzüglich ca. 40 Selbstlerneinheiten á 45 Minuten. Der 2. tätigkeitsbegleitende Teil setzt eine Arbeit mit Kindern voraus, damit die Tätigkeitsbegleitung gewährleistet ist. Es werden beide Teile unabhängig voneinander absolviert. Beide Phasen enden mit einer Lernergebnisfeststellung.
Zugangsvoraussetzungen zur Qualifikation
Mindestalter 21 Jahre;
Abschlusszeugnis der Sekundarstufe 1 (Hauptschulabschluss)
oder einen staatlich anerkannten Berufsabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss in beglaubigter Form von einer deutschen Behörde;
Ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Europäischen Referenzrahmen der Stufe B2 entsprechen.
Zeitumfang / Dauer
Unterrichtseinheiten finden in der Regel ca. 1x monatlich freitags 18.30 – 21.30 Uhr/ samstags 10.00 – 16.00 Uhr statt.
Abschluss / Zertifikat
QHB Teil I (tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung) =160 UE + ca. 100 Selbstlerneinheiten + 80 Stunden Praktikum + Nachweis Schulung Infektionsschutzgesetz + Nachweis 1. Hilfe am Kind
Die Lernergebnisfeststellung umfasst
- „Das Fachgespräch auf Augenhöhe“, in dem hinreichende Kompetenzen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson identifiziert werden können.
- Alle Teilnehmenden präsentieren einen Teil ihres persönlichen Konzepts, das sie nach Modulinhalten ausgearbeitet haben.
- Im Anschluss erfolgt ein Nachfragen/Gespräch.
- Bearbeitung einer Fallsituation: Die Teilnehmenden bilden Gruppen von ca. drei Personen.
- Der Ausschuss konfrontiert diese mit möglichen Alltagssituationen und bittet die Gruppe einen angemessenen Umgang mit der Situation zu beschreiben und zu begründen.Die kompetenzorientierten Lernergebnisfeststellungen gelten nach QHB als bestanden, wenn alle Teile positiv bewertet werden können.Voraussetzungen zur Zulassung der Lernergebnisfeststellung:
- Nachweis über die Teilnahme an den Modulen: Die Teilnehmenden müssen 90 % die Grundqualifizierungsmodule von 160 bzw. 140 Unterrichtseinheiten besucht haben.
- Das Fehlen bei den Einstiegsmodulen ist nicht gestattet
- Die Teilnahme wird im Klassenbuch von den Dozentinnen/Dozenten dokumentiert
- Liegt die Fehlzeit in der Präsenzzeit über 10% erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung anstelle eines Zertifikates
- Nachweis über die Selbstlerneinheit:
- Die Teilnehmenden führen in der Zeit der Qualifizierung ein Kursbuch. Dieses Kursbuch dient auch als Nachweis über die geleisteten Selbstlerneinheiten.
- Nachweis über die Absolvierung von Praktika zur Lernergebnisfeststellung: Die zu führende Praktikumsmappe dient als Nachweis der geleisteten praktischen Lerneinheiten.
Die Vergabe eines Zertifikates durch den Bundesverband für Kindertagespflege e.V. ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Seminarort
Der Seminarort befindet sich in der Regel in Ahrensburg / Kreis Storm
Kosten der einzelnen QHB Teile
Die Weiterbildung kostet für die einzelnen Teile zurzeit jeweils € 900,00
Diese Kosten umfassen die gesamten Qualifikationsgebühren.
Weitere anfallende Kosten: Schulung nach IfSG online ca. € 30,00;
Schulung 1. Hilfe am Kind ca. € 60,00
Zertifikatsgebühren jeweils € 30,00;
Lebensmittelumlage (für das Modul Ernährung)
Übernachtung und Verpflegung sind nicht enthalten.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Mit der Anmeldebestätigung werden € 200,00 fällig
Die restlichen Beiträge werden in 10 Teilbeträgen (ausschließlich Bankeinzug) zu je € 70,00 eingezogen.
Bei Rücklastschriften entstehen zusätzliche Kosten € 10,00 + anfallende Bankgebühren je Buchung.
Abmeldung
Eine Abmeldung ohne Zahlungsverpflichtung wird nur schriftlich akzeptiert. Sie muss spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn erfolgen. Die Veranstalter behalten sich einen Dozentenwechsel und Terminwechsel, bei Ausfall des*r zuständigen Dozenten*in vor.
Kinder sind aus pädagogischen Gründen im Unterricht nicht erlaubt!
Den vorläufigen Unterrichtsplan finden Sie hier: Entwurf Grundquali_QHB_Kurs 6_Phase 1
